Schrott-Immobilien ein Fall für Brüssel
EU-Kommission wirft dem Bundesgerichtshof eine
verbraucherfeindliche Haltung vor, weil er die Opfer des
Immobilienskandals nicht unterstützt. Geprellte gehen auf die Straße.
Europäisches Gericht soll entscheiden
HAMBURG taz Die
Opfer des Immobilienskandals der Neunzigerjahre sind wieder obenauf -
und sie machen mobil. Begonnen haben sie am Samstag auf dem
Schillerplatz in Oggersheim. Dort demonstrierten Hunderte Eigentümer
von unverkäuflichen Eigentumswohnungen, am nächsten Wochenende in
Göttingen sollen es mehr werden. Der Initiator der Proteste, die
Internetinitiative gegen Immobilienbetrug (www.immobetrug.de), lädt gemeinsam mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen für den 24. Februar zu einer Großveranstaltung mit Fachpodium.
Aber warum jetzt erst einmal Oggersheim? Weil dort
Altbundeskanzler Helmut Kohl (CDU) wohnt. Was ist mit Helmut Kohl? Er
sitzt im Aufsichtsrat der AMB-Generali. Was ist mit AMB-Generali? Zu
diesem Konzern gehört die Badenia, die viele Schrott-Immobilien
finanziert haben soll. Außerdem hält die AMB-Generali ein größeres
Aktienpaket der Commerzbank. Dieser werfen die Organisatoren der Demo
vor, "in betrügerische Immobiliengeschäfte" und in deren "skandalöse
Finanzierung" verwickelt zu sein. Die Zahl der in den Neunzigerjahren
übertölpelten Käufer von nahezu wertlosen Immobilien wird auf
mindestens 300.000 geschätzt.
Politik und Bundesgerichtshof (BGH) ließen die Opfer
bislang im Regen stehen. Da rausholen will sie die Europäische
Kommission. Sie wirft dem Bundesgerichtshof eine verbraucherfeindliche
Haltung vor. Das wirtschaftliche Überleben "einiger hunderttausend
deutscher Verbraucher" sei von Zwangsvollstreckungen durch die Banken
bedroht, ohne das der BGH eingreife, kritisiert die EU-Kommission. Die
Rüge aus Brüssel erschreckt auch Banken und Versicherungen, für die es
um ein paar Milliarden geht. Besonders betroffen von einem
verbraucherfreundlichen Rechtsspruch wäre die Hypo-Vereinsbank, die
etwa jeden dritten Immo-Schmu finanziert hat.
In den Neunzigerjahren hatten windige Finanzmakler
massenhaft Schrottimmobilien an leichtgläubige Bundesbürger verkauft.
Hypo-Vereinsbank, Commerzbank, Badenia und viele andere Kreditinstitute
und Versicherungen finanzierten bereitwillig überteuerte und nahezu
unverkäufliche Eigentumswohnungen. Die gutgläubigen und begehrlichen
Käufer hofften auf ein dickes Ruhepolster für ihre späteren
Rentenjahre. Aber statt Zusatzrente droht die private Pleite durch
diese "ruinösen Immobiliengeschäfte", wie sie die EU-Kommission nun
nennt. Betroffen seien "mehrere hunderttausende deutsche Verbraucher",
die dadurch in bescheidenen Verhältnissen leben müssen, heißt es in
einem 19-seitigen Schreiben an den Europäischen Gerichtshof.
Hoffnungen hatte den geneppten Opfern schon im Dezember
2001 das "Heininger-Urteil" des Euro-Gerichts in Luxemburg gemacht.
Danach sah es so aus, als ob die Betrogenen mit einem blauen Auge
davonkommen könnten. Die Juristen billigten ihnen ein Widerrufsrecht
bei sogenannten Haustürgeschäften zwischen Tür und Angel sowie eine
Wiedergutmachung zu. Danach sollten die Geprellten Immobilie und Kredit
weitgehend schadlos an Verkäufer und Banken zurückgeben können. Aber
der BGH unter dem umstrittenen Richter Gerd Nobbe setzte sich souverän
über den Geist des Luxemburger Urteils hinweg. Sehr zum Verdruss der
Brüsseler Kommissare. Sie werfen dem BGH vor, er habe es an einer
"objektiven Analyse und Bewertung" fehlen lassen und ignoriere das
europäische Verbraucherrecht. Sogar die neue deutsche Gesetzgebung sei
an Nobbe und seinen Kollegen komplett "vorbeigegangen". Scharfe
Vorwürfe aus Brüssel.
Einer der Anwälte von Schrottimmobilien-Geschädigten, der
Bremer Eberhard Ahr, bringt es auf den juristischen Punkt: "Die
Kommission sieht den BGH nahe an der Rechtsbeugung." Vom Europäischen
Gerichtshof wird noch in diesem Jahr ein zweites, klärendes
Immobilien-Urteil gegen den BGH erwartet, Banken und Versicherungen
könnte dies Milliarden kosten.
" HERMANNUS PFEIFFER
taz Nr. 7285 vom 16.2.2004, Seite 7, 134 Zeilen (TAZ-Bericht), HERMANNUS PFEIFFER taz muss sein:
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