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Hypovereinsbank-Chef Dieter
Rampl: Seine Bank muss für einen betrügerischen
Vermittler geradestehen. |
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.gif) | .gif) Hypovereinsbank Mitgefangen, mitgehangen
.gif) Die Hypovereinsbank
(HVB) muss gegenüber einem Anleger für die kriminellen
Handlungen eines Finanzvermittlers haften. Das entschied
das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 12 U
221/01).
Die Kläger, vertreten durch den
Nürnberger Anwalt Klaus Kratzer, hatten über den
Vermittler einen Kredit bei der HVB aufgenommen, um eine
Geldanlage zu finanzieren. Doch statt es anzulegen,
betrog der Vermittler die Kläger um das Geld. Daraufhin
zahlten die Kläger die Kreditzinsen nicht mehr. Die HVB
wollte sie eintreiben.
Dies sei unzulässig,
entschied das Gericht. Die Bank sei wegen der engen
Zusammenarbeit für den Vermittler teilweise
verantwortlich. Er war seit 1990 ständig für sie tätig
und verwendete mit Wissen der Bank deren Geschäftspapier
und ihren Firmenstempel. Die HVB unterschrieb die
Kreditanträge des Vermittlers ungeprüft und zahlte ihm
hohe Provisionen.
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