
Die Karawane der Immobilien-Opfer
Taube Ohren beim Bundesgerichtshof – nun ziehen Geschädigte zum Europäischen Gerichtshof
Von Michaela von der Heydt
Die
Karawane der Immobiliengeschädigten wird ihrer Protestwanderungen nicht
müde. Nach einer Demonstration vor dem Berliner Reichstag zogen sie
jetzt vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Richter des
dortigen »Bankensenats« stellen sich bisher taub für die Argumente der
Geschädigten. Berlin, Karlsruhe und als nächstes Luxemburg –
es könnten Stationen einer touristischen Reiseroute sein, wäre nicht
jeder dieser Orte Sinnbild staatlicher oder europäischer Legislative
und Judikative. Die Städtenamen stehen für Zwischenstopps der
Protestkarawane von Immobiliengeschädigten, die sich vom Berliner
Reichstag über den Bundesgerichtshof bis zum Europäischen Gerichtshof
(EuGH) vor und zurück arbeitet. Die
Karawane besteht aus einem harten Kern einiger hundert friedvoller
Streiter. Sie protestieren gegen einen »Massenbetrug«, den Banken nach
Ansicht von Anwälten und Verbraucherverbänden bei der Finanzierung
extrem überbewerteter Immobilien oder beim Verkauf von Anteilen an
geschlossenen Immobilienfonds zu verantworten haben. Nach jüngsten
Schätzungen gibt es für beide Bereiche inzwischen bis zu einer Million
Geschädigte. Auch Andreas Buchhorst (Name geändert) schaffte es,
seine Ohnmacht in Aktivität umzusetzen, und demonstriert mit, wenn er
kann. 1992 war der Bergarbeiter als Aussiedler mit seiner Familie nach
Deutschland gekommen, wartete drei Jahre vergeblich auf eine Wohnung,
lebte mit schulpflichtigen Kindern in einem Zimmer. Dann gab es
Hoffnung. Obwohl Werbung in Übergangsheimen untersagt ist, schlichen
sich einige Immobilienberater ein und versprachen mit bankgeprüften
Finanzierungsmodellen den Aussiedlern: »Wohnungskauf oder Hausbau? Kein
Problem!«, wie sich Buchhorst erinnert. Gewieft fielen die »Strukies«,
wie Vermittler in den Strukturvertrieben von Geldhäusern im Szenejargon
genannt werden, zu dritt bei ihm ein. Einer sprach, der andere
pflichtete bei, und der dritte erläuterte die vermeintlichen Vorteile.
»Für tausend Mark seid ihr morgen hier raus«, köderten die Drücker und
nahmen die Familie mit zu einem der eingeweihten Notare. Diese
»Mitternachtsnotare« arbeiteten zu jeder Zeit, doch ihre Pflicht, die
Käufer über das zu erwartende Risiko aufzuklären, erfüllen sie nicht,
meinen Verbraucherschützer. Buchhorst wollte der Hoffnung glauben, für
seine Familie ein Haus finanzieren zu können, und unterschrieb. Schon
zwei Tage später graute ihm, er wollte alles rückgängig machen.
Fehlanzeige! Es folgten drei Monate Drangsalierung. Die
beschlipsten Männer drohten mit Gerichtskosten, machten der Familie
Angst – oder wurden vertraulich. Andreas wird jetzt zum Fachmann für
Computernetzwerke umgeschult und hat sich trotz der erdrückenden
Finanzlast nicht aufgegeben. Etliche andere Geschädigte wählten in
auswegloser Lage den Selbstmord. Unzählige Familien sind zerstört,
Existenzen vernichtet, Menschen durch die psychische Belastung für den
Rest ihres Lebens ruiniert. Für sie fordern die nervenstarken
Betroffenen unermüdlich Gerechtigkeit im Rechtsstaat Bundesrepublik
Deutschland ein und vor allem ein Ende der bisher bankenfreundlichen
Rechtsprechung. Sie fühlen sich von Politik und Justiz allein gelassen,
stehen – mal fassungslos, mal verzweifelt, mal wutentbrannt – vor
Gerichtsurteilen, die die Banken schützen. Denn die
Kreditinstitute gingen clever vor – allen voran die HypoVereinsbank,
gefolgt von Commerzbank, Dresdner Bank, aber auch von Landesbanken und
Bausparkassen wie der Badenia. Letztere stattete die
Demonstrations-Karawane Anfang dieses Monats auch einen Besuch ab.
Allein hier gibt es rund 6000 Betroffene, ein Großteil von ihnen ist
längst zahlungsunfähig. Zwei Menschen brachten sich aus Verzweiflung
um. Immerhin wurde bei der Badenia erstmals die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht aufmerksam und hat aufsichtsrechtliche
Maßnahmen eingeleitet. Näheres war aus dem Finanzminister Eichel
unterstellten Hause nicht zu erfahren. Der ehemalige
Bundesinnenminister und Rechtsanwalt Gerhart Baum, der auch Immo-Opfer
vertritt, forderte den Bundesfinanzminister indes auf, zu prüfen, ob
die Verschwiegenheitsverpflichtung der Bankenaufsicht nicht aufgehoben
werden kann – bislang ohne Antwort. Dabei ist das Vorgehen der
Banken inzwischen weitgehend aufgeklärt: Nach Erkenntnissen von
Verbraucherschützern bildeten sie selbst Vermittler für die angeblich
eigenständigen Strukturvertriebe aus, und zwar vorrangig in
psychologischen Verkaufstaktiken. Deren »Strukies« zogen aus, um unter
dem Deckmantel eines Immobilienangebots sehr teure Bankkredite zu
verkaufen. Denn die Geldmittel wurden nicht zur freien Verfügung
gewährt, sondern nur in Verbindung mit dem angebotenen Immobilien-Kauf.
Jahrelang bestritten die Geldinstitute, dass diese auch als »Drücker«
bezeichneten Vermittler der Strukturvertriebe mit ihrem Wissen auf
Unterschriftenfang gingen oder bei ihnen gar auf Gehaltslisten standen. Doch
inzwischen gibt es »Ehemalige«, die ausgepackt haben, es gibt
Computerprogramme, die die Namenslisten der Vermittler offenbaren. Und
es gibt ein Urteil des EuGH, demzufolge Realkreditverträge, die in
Haustürsituationen entstanden, unbegrenzt rückwirkend rückabgewickelt
werden können, wenn die Darlehensnehmer nicht »wirksam über das
Widerrufsrecht belehrt worden sind«. Und das müssten die Banken
beweisen – können sie aber nicht. Denn sie wiesen laut
Verbraucherschützern ihre Strukies an, dies bewusst zu umgehen. Es gab
hier offenbar einen ungeklärten Rechtsraum. Vor allem aber waren
sich die Kreditinstitute mächtiger Rückendeckung bewusst: nämlich der
des Bundesgerichtshofes. Unter besonderem Beschuss steht der 11.
Zivilsenat des BGH, der so genannte Bankensenat. Insbesondere dem
Vorsitzenden Richter Gerd Nobbe und seinem Richterkollegen Dr. Joachim
Siol wird allzu vertrauliche Nähe zu Bankenkreisen vorgeworfen. Gegen
beide Richter haben Rechtsanwälte Ablehnungsanträge wegen der
»Besorgnis der Befangenheit« gestellt, die noch nicht abschließend
beschieden sind. Hauptvorwurf: Beide Herren sollen an sehr teuren,
überwiegend von Banken finanzierten Seminaren teilgenommen haben, bei
denen sie ausgerechnet mit dem Chefjustiziar und Lobbyisten der
HypoVereinsbank, Dr.Helmut Bruchner, gemeinsam auf dem Podium über
anhängige Gerichtsverfahren verhandelten. So soll es
beispielsweise auf einem dieser Seminare, am 18.Mai 2001 in Potsdam,
geschehen sein. Hier soll Bruchner die BGH-Richter gedrängt haben, drei
Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg wieder aufzuheben. Dessen
Richter hatten zuvor zugunsten der Verbraucher entschieden und gegen
die HypoVereinsbank. Daraufhin soll BGH-Richter Siol laut
Zeugenaussagen erklärt haben: »Das OLG Bamberg hat sich offenbar den
Verbraucherschutz auf die Fahnen geschrieben, diesem Spuk muss ein Ende
bereitet werden«. Acht Wochen später hob der 11. BGH-Senat tatsächlich
die drei OLG-Urteile auf. Pikant ist nicht nur, dass die
BGH-Richter für die Seminarteilnahme nicht unerhebliche Honorare
erhalten haben sollen, über die sie keine Auskunft geben – wie der
Göttinger Rechtsanwalt Reiner Fuellmich in seinem Befangenheitsantrag
an den BGH formuliert. Pikant ist weiter: Veranstalter vieler solcher
Seminare zum Thema »Haftung der Banken bei drückerfinanzierten
Wohnungsvermittlungen« war die Zeitschrift »Wertpapier Mitteilungen«
(WM), die wiederum von der »Interessengemeinschaft Frankfurter
Geldinstitute« kontrolliert wird. Dr.Siol ist Mitglied des
WM-Redaktionsbeirates. Richter Nobbe will von den Zusammenhängen nicht
gewusst haben, heißt es in dem Befangenheitsantrag. Opferverbände und
Anwälte fordern seit langem, Richtern Nebentätigkeiten zu untersagen,
die ihre Unabhängigkeit in Frage stellen können. Bei der jüngsten
Demo war zwar das große Tor des BGH »offen« und sollte wohl mehr
Offenheit suggerieren, berichtet Gerd Renner. Der Gymnasiallehrer –
selbst Immo-Geschädigter durch die Commerzbank – ist für das landesweit
bekannte Internet-Portal http://www.immobetrug.de verantwortlich. Inzwischen
wagen es mehr RichterInnen, bei Fällen um drückerfinanzierte
Wohnungsfinanzierungen in die Beweisaufnahme zu gehen. Davor zittern
die Banker. Denn dann kommt fast immer ans Licht, dass der Kredit und
der Wohnungskauf nicht zwei verschiedene Geschäfte gewesen sind,
sondern ein »verbundenes«, und die Banken über das Handeln ihrer
Strukturvertriebe bestens Bescheid wussten. Und dass die Unterschrift
unter dem Kredit- und dem Kaufvertrag fast nie die des vermeintlichen
Käufers war, sondern vom besagten Drücker. Denn deren Geschäft basierte
darauf, die Käuferopfer mit psychologischen Tricks umgehend zu einem,
wie die Geschädigten meinen, korrupten Notar zu schleppen. Dort
unterschrieben die Überrumpelten einen so genannten
Geschäftsbesorgungsvertrag, dessen Formulierungen für Nichtjuristen
völlig unverständlich sind. Mit ihm machten sie die Drücker
unwiderruflich zu ihren Bevollmächtigten. Ad absurdum wird folglich die
Strategie der Banken geführt, die versuchen, beide Verträge als
»getrennt« zu bewerten. Dennoch folgte dieser »Trennungstheorie« der
11.BGH-Senat jahrelang offenbar bereitwillig. Aber steter Tropfen
höhlt den Stein. Und die geschönten Bilanzen – insbesondere der
HypoVereinsbank – werden nicht auf Dauer halten, glauben Opferanwälte.
Das Münchner Geldinstitut musste jetzt für das dritte Quartal einen
hohen Vorsteuerverlust bekannt geben. Erst vor wenigen Tagen haben
internationale Rating-Agenturen wie Standard & Poor’s und Fitch die
Hypo und ihre Tochtergesellschaften auf eine mögliche Herabstufung
geprüft. Hierbei geht es um eine Bonitätsprüfung der Finanzstärke der
Bank sowie der besicherten und unbesicherten Verbindlichkeiten. Die
stillen Reserven sind in den vergangenen Monaten, selbst nach
Bankangaben, von 8,2 Milliarden Euro Ende 2001 auf 1,4 Milliarden Euro
geschmolzen. Endgültig an den Kragen könnte es der HypoVereinsbank
gehen, wenn sie in rund sechs Wochen in den USA auf der Anklagebank
sitzt – angesichts einer Sammelklage von über 300 Geschädigten. »Dort
sind die Richter explizit in Beweisrecht ausgebildet«, erklärt Anwalt
Fuellmich. Und die Bank könne nicht »ihren in Deutschland seit Jahren
vorgeführten Prozessbetrug fortsetzen.« Und das kann nach US-Recht das
Strafmaß und die Schadenersatzforderungen erheblich in die Höhe
treiben. Für alle deutschen Großbanken haben ausländische Analysten
ihre Bewertungen deutlich gesenkt. Insbesondere bei der Hypo können
danach Kreditausfälle von nur 0,1Prozent schwerwiegend durchschlagen
und zu Gewinnverlusten von 25Prozent führen, berichtet der auch für
US-Gerichte zugelassene Anwalt Fuellmich. Dennoch wird die
Karawane wohl noch eine Weile durch die Lande ziehen müssen. Denn
Zwangsvollstreckungsanträge gehen unvermindert weiter. Doch die
Immo-Opfer bleiben hartnäckig in ihrem Mut der Verzweiflung – und .
Mahatma Gandhi und Dr. Martin Luther haben ihre Ziele erreicht - mit
intelligenten friedlichen Protestlösungen, betont Renner. Man wolle die
»Spitzbubenbanker-Bande« von allen legalen Seiten packen: durch
Nichtzahlung von Zwangszinsen, durch Privatzinsolvenz, durch Klagen,
durch gezielte und intelligent platzierte Demonstrationen. Nächste
Etappe: am 1.Mai vor dem EuGH in Luxemburg oder vor der EU-Kommission
in Brüssel. (ND 30.10.02)
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