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Die Karawane der Immobilien-Opfer
Taube Ohren beim Bundesgerichtshof – nun ziehen Geschädigte zum Europäischen Gerichtshof 
 
Von Michaela von der Heydt 
 
Die Karawane der Immobiliengeschädigten wird ihrer Protestwanderungen nicht müde. Nach einer Demonstration vor dem Berliner Reichstag zogen sie jetzt vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Richter des dortigen »Bankensenats« stellen sich bisher taub für die Argumente der Geschädigten.
Berlin, Karlsruhe und als nächstes Luxemburg – es könnten Stationen einer touristischen Reiseroute sein, wäre nicht jeder dieser Orte Sinnbild staatlicher oder europäischer Legislative und Judikative. Die Städtenamen stehen für Zwischenstopps der Protestkarawane von Immobiliengeschädigten, die sich vom Berliner Reichstag über den Bundesgerichtshof bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor und zurück arbeitet.
Die Karawane besteht aus einem harten Kern einiger hundert friedvoller Streiter. Sie protestieren gegen einen »Massenbetrug«, den Banken nach Ansicht von Anwälten und Verbraucherverbänden bei der Finanzierung extrem überbewerteter Immobilien oder beim Verkauf von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds zu verantworten haben. Nach jüngsten Schätzungen gibt es für beide Bereiche inzwischen bis zu einer Million Geschädigte.
Auch Andreas Buchhorst (Name geändert) schaffte es, seine Ohnmacht in Aktivität umzusetzen, und demonstriert mit, wenn er kann. 1992 war der Bergarbeiter als Aussiedler mit seiner Familie nach Deutschland gekommen, wartete drei Jahre vergeblich auf eine Wohnung, lebte mit schulpflichtigen Kindern in einem Zimmer. Dann gab es Hoffnung. Obwohl Werbung in Übergangsheimen untersagt ist, schlichen sich einige Immobilienberater ein und versprachen mit bankgeprüften Finanzierungsmodellen den Aussiedlern: »Wohnungskauf oder Hausbau? Kein Problem!«, wie sich Buchhorst erinnert. Gewieft fielen die »Strukies«, wie Vermittler in den Strukturvertrieben von Geldhäusern im Szenejargon genannt werden, zu dritt bei ihm ein. Einer sprach, der andere pflichtete bei, und der dritte erläuterte die vermeintlichen Vorteile. »Für tausend Mark seid ihr morgen hier raus«, köderten die Drücker und nahmen die Familie mit zu einem der eingeweihten Notare. Diese »Mitternachtsnotare« arbeiteten zu jeder Zeit, doch ihre Pflicht, die Käufer über das zu erwartende Risiko aufzuklären, erfüllen sie nicht, meinen Verbraucherschützer. Buchhorst wollte der Hoffnung glauben, für seine Familie ein Haus finanzieren zu können, und unterschrieb. Schon zwei Tage später graute ihm, er wollte alles rückgängig machen. Fehlanzeige!
Es folgten drei Monate Drangsalierung. Die beschlipsten Männer drohten mit Gerichtskosten, machten der Familie Angst – oder wurden vertraulich. Andreas wird jetzt zum Fachmann für Computernetzwerke umgeschult und hat sich trotz der erdrückenden Finanzlast nicht aufgegeben. Etliche andere Geschädigte wählten in auswegloser Lage den Selbstmord. Unzählige Familien sind zerstört, Existenzen vernichtet, Menschen durch die psychische Belastung für den Rest ihres Lebens ruiniert.
Für sie fordern die nervenstarken Betroffenen unermüdlich Gerechtigkeit im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland ein und vor allem ein Ende der bisher bankenfreundlichen Rechtsprechung. Sie fühlen sich von Politik und Justiz allein gelassen, stehen – mal fassungslos, mal verzweifelt, mal wutentbrannt – vor Gerichtsurteilen, die die Banken schützen.
Denn die Kreditinstitute gingen clever vor – allen voran die HypoVereinsbank, gefolgt von Commerzbank, Dresdner Bank, aber auch von Landesbanken und Bausparkassen wie der Badenia. Letztere stattete die Demonstrations-Karawane Anfang dieses Monats auch einen Besuch ab. Allein hier gibt es rund 6000 Betroffene, ein Großteil von ihnen ist längst zahlungsunfähig. Zwei Menschen brachten sich aus Verzweiflung um. Immerhin wurde bei der Badenia erstmals die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufmerksam und hat aufsichtsrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Näheres war aus dem Finanzminister Eichel unterstellten Hause nicht zu erfahren. Der ehemalige Bundesinnenminister und Rechtsanwalt Gerhart Baum, der auch Immo-Opfer vertritt, forderte den Bundesfinanzminister indes auf, zu prüfen, ob die Verschwiegenheitsverpflichtung der Bankenaufsicht nicht aufgehoben werden kann – bislang ohne Antwort.
Dabei ist das Vorgehen der Banken inzwischen weitgehend aufgeklärt: Nach Erkenntnissen von Verbraucherschützern bildeten sie selbst Vermittler für die angeblich eigenständigen Strukturvertriebe aus, und zwar vorrangig in psychologischen Verkaufstaktiken. Deren »Strukies« zogen aus, um unter dem Deckmantel eines Immobilienangebots sehr teure Bankkredite zu verkaufen. Denn die Geldmittel wurden nicht zur freien Verfügung gewährt, sondern nur in Verbindung mit dem angebotenen Immobilien-Kauf. Jahrelang bestritten die Geldinstitute, dass diese auch als »Drücker« bezeichneten Vermittler der Strukturvertriebe mit ihrem Wissen auf Unterschriftenfang gingen oder bei ihnen gar auf Gehaltslisten standen.
Doch inzwischen gibt es »Ehemalige«, die ausgepackt haben, es gibt Computerprogramme, die die Namenslisten der Vermittler offenbaren. Und es gibt ein Urteil des EuGH, demzufolge Realkreditverträge, die in Haustürsituationen entstanden, unbegrenzt rückwirkend rückabgewickelt werden können, wenn die Darlehensnehmer nicht »wirksam über das Widerrufsrecht belehrt worden sind«. Und das müssten die Banken beweisen – können sie aber nicht. Denn sie wiesen laut Verbraucherschützern ihre Strukies an, dies bewusst zu umgehen. Es gab hier offenbar einen ungeklärten Rechtsraum.
Vor allem aber waren sich die Kreditinstitute mächtiger Rückendeckung bewusst: nämlich der des Bundesgerichtshofes. Unter besonderem Beschuss steht der 11. Zivilsenat des BGH, der so genannte Bankensenat. Insbesondere dem Vorsitzenden Richter Gerd Nobbe und seinem Richterkollegen Dr. Joachim Siol wird allzu vertrauliche Nähe zu Bankenkreisen vorgeworfen. Gegen beide Richter haben Rechtsanwälte Ablehnungsanträge wegen der »Besorgnis der Befangenheit« gestellt, die noch nicht abschließend beschieden sind. Hauptvorwurf: Beide Herren sollen an sehr teuren, überwiegend von Banken finanzierten Seminaren teilgenommen haben, bei denen sie ausgerechnet mit dem Chefjustiziar und Lobbyisten der HypoVereinsbank, Dr.Helmut Bruchner, gemeinsam auf dem Podium über anhängige Gerichtsverfahren verhandelten.
So soll es beispielsweise auf einem dieser Seminare, am 18.Mai 2001 in Potsdam, geschehen sein. Hier soll Bruchner die BGH-Richter gedrängt haben, drei Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg wieder aufzuheben. Dessen Richter hatten zuvor zugunsten der Verbraucher entschieden und gegen die HypoVereinsbank. Daraufhin soll BGH-Richter Siol laut Zeugenaussagen erklärt haben: »Das OLG Bamberg hat sich offenbar den Verbraucherschutz auf die Fahnen geschrieben, diesem Spuk muss ein Ende bereitet werden«. Acht Wochen später hob der 11. BGH-Senat tatsächlich die drei OLG-Urteile auf.
Pikant ist nicht nur, dass die BGH-Richter für die Seminarteilnahme nicht unerhebliche Honorare erhalten haben sollen, über die sie keine Auskunft geben – wie der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Fuellmich in seinem Befangenheitsantrag an den BGH formuliert. Pikant ist weiter: Veranstalter vieler solcher Seminare zum Thema »Haftung der Banken bei drückerfinanzierten Wohnungsvermittlungen« war die Zeitschrift »Wertpapier Mitteilungen« (WM), die wiederum von der »Interessengemeinschaft Frankfurter Geldinstitute« kontrolliert wird. Dr.Siol ist Mitglied des WM-Redaktionsbeirates. Richter Nobbe will von den Zusammenhängen nicht gewusst haben, heißt es in dem Befangenheitsantrag. Opferverbände und Anwälte fordern seit langem, Richtern Nebentätigkeiten zu untersagen, die ihre Unabhängigkeit in Frage stellen können.
Bei der jüngsten Demo war zwar das große Tor des BGH »offen« und sollte wohl mehr Offenheit suggerieren, berichtet Gerd Renner. Der Gymnasiallehrer – selbst Immo-Geschädigter durch die Commerzbank – ist für das landesweit bekannte Internet-Portal http://www.immobetrug.de verantwortlich.
Inzwischen wagen es mehr RichterInnen, bei Fällen um drückerfinanzierte Wohnungsfinanzierungen in die Beweisaufnahme zu gehen. Davor zittern die Banker. Denn dann kommt fast immer ans Licht, dass der Kredit und der Wohnungskauf nicht zwei verschiedene Geschäfte gewesen sind, sondern ein »verbundenes«, und die Banken über das Handeln ihrer Strukturvertriebe bestens Bescheid wussten. Und dass die Unterschrift unter dem Kredit- und dem Kaufvertrag fast nie die des vermeintlichen Käufers war, sondern vom besagten Drücker. Denn deren Geschäft basierte darauf, die Käuferopfer mit psychologischen Tricks umgehend zu einem, wie die Geschädigten meinen, korrupten Notar zu schleppen. Dort unterschrieben die Überrumpelten einen so genannten Geschäftsbesorgungsvertrag, dessen Formulierungen für Nichtjuristen völlig unverständlich sind. Mit ihm machten sie die Drücker unwiderruflich zu ihren Bevollmächtigten. Ad absurdum wird folglich die Strategie der Banken geführt, die versuchen, beide Verträge als »getrennt« zu bewerten. Dennoch folgte dieser »Trennungstheorie« der 11.BGH-Senat jahrelang offenbar bereitwillig.
Aber steter Tropfen höhlt den Stein. Und die geschönten Bilanzen – insbesondere der HypoVereinsbank – werden nicht auf Dauer halten, glauben Opferanwälte. Das Münchner Geldinstitut musste jetzt für das dritte Quartal einen hohen Vorsteuerverlust bekannt geben. Erst vor wenigen Tagen haben internationale Rating-Agenturen wie Standard & Poor’s und Fitch die Hypo und ihre Tochtergesellschaften auf eine mögliche Herabstufung geprüft. Hierbei geht es um eine Bonitätsprüfung der Finanzstärke der Bank sowie der besicherten und unbesicherten Verbindlichkeiten. Die stillen Reserven sind in den vergangenen Monaten, selbst nach Bankangaben, von 8,2 Milliarden Euro Ende 2001 auf 1,4 Milliarden Euro geschmolzen.
Endgültig an den Kragen könnte es der HypoVereinsbank gehen, wenn sie in rund sechs Wochen in den USA auf der Anklagebank sitzt – angesichts einer Sammelklage von über 300 Geschädigten. »Dort sind die Richter explizit in Beweisrecht ausgebildet«, erklärt Anwalt Fuellmich. Und die Bank könne nicht »ihren in Deutschland seit Jahren vorgeführten Prozessbetrug fortsetzen.« Und das kann nach US-Recht das Strafmaß und die Schadenersatzforderungen erheblich in die Höhe treiben. Für alle deutschen Großbanken haben ausländische Analysten ihre Bewertungen deutlich gesenkt. Insbesondere bei der Hypo können danach Kreditausfälle von nur 0,1Prozent schwerwiegend durchschlagen und zu Gewinnverlusten von 25Prozent führen, berichtet der auch für US-Gerichte zugelassene Anwalt Fuellmich.
Dennoch wird die Karawane wohl noch eine Weile durch die Lande ziehen müssen. Denn Zwangsvollstreckungsanträge gehen unvermindert weiter. Doch die Immo-Opfer bleiben hartnäckig in ihrem Mut der Verzweiflung – und . Mahatma Gandhi und Dr. Martin Luther haben ihre Ziele erreicht - mit intelligenten friedlichen Protestlösungen, betont Renner. Man wolle die »Spitzbubenbanker-Bande« von allen legalen Seiten packen: durch Nichtzahlung von Zwangszinsen, durch Privatzinsolvenz, durch Klagen, durch gezielte und intelligent platzierte Demonstrationen. Nächste Etappe: am 1.Mai vor dem EuGH in Luxemburg oder vor der EU-Kommission in Brüssel.

(ND 30.10.02)

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