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|  | Quelle: | Finanztest, Ausgabe, 03/2003 | Firma: | KT Steuerberatungsgesellschaft | Zitat: | Geschäftsbesorgungsvertrag nichtig
Das Oberlandesgericht München hat einen Kreditvertrag zwischen der
Brühler Kreditbank und einem Anleger für unwirksam erklärt. Die Bank
muss dem Anleger knapp 11 000 Euro zurückzahlen, die sie als Sicherheit
einbehalten hatte.
Der Anleger hatte eine Immobilie als Kapitalanlage gekauft und dafür von
einem Vertrieb der Gebrüder Schaul einen „Geschäftsbesorgungsvertrag“
aufgeschwatzt bekommen. Auf dieser Grundlage hatte die Kölner KT
Steuerberatungsgesellschaft alle Geschäfte rund um Erwerb und
Finanzierung der Immobilie in seinem Namen abgeschlossen.
Doch die KT hatte für solche Rechtsgeschäfte keine Zulassung. Deshalb
sei auch die Vollmacht nichtig, die der Anleger bei einem Münchner
Notar unterschrieben hatte. Diese Nichtigkeit hätte die Bank erkennen
können ( Az. 15 U 4157/02, rechtskräftig), urteilte das Gericht.
Während der Anleger die Immobilie nun behalten kann, muss die Bank die
Sicherheit zurückzahlen. Das Urteil mache vielen Geschädigten Mut,
denen beim Kauf völlig überteuerter Eigentumswohnungen durch die
Vertriebe der Gebrüder Schaul Geschäftsbesorgungsverträge angedreht
worden seien, erklärte Rechtsanwalt Reiner Fuellmich aus Göttingen.
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 Eine Stellungnahme zu diesem Artikel liegt uns bisher nicht vor.
Ihre Erfahrungen mit KT Steuerberatungsgesellschaft können Sie uns unter Ihr Bericht mitteilen.
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