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MELDUNGEN aus GELDANLAGE + BANKEN FINANZtest 9/2003
Hypovereinsbank-Chef Dieter Rampl: Seine Bank muss für einen betrügerischen Vermittler geradestehen.

Hypovereinsbank
Mitgefangen, mitgehangen

Die Hypovereinsbank (HVB) muss gegenüber einem Anleger für die kriminellen Handlungen eines Finanzvermittlers haften. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 12 U 221/01).

Die Kläger, vertreten durch den Nürnberger Anwalt Klaus Kratzer, hatten über den Vermittler einen Kredit bei der HVB aufgenommen, um eine Geldanlage zu finanzieren. Doch statt es anzulegen, betrog der Vermittler die Kläger um das Geld. Daraufhin zahlten die Kläger die Kreditzinsen nicht mehr. Die HVB wollte sie eintreiben.

Dies sei unzulässig, entschied das Gericht. Die Bank sei wegen der engen Zusammenarbeit für den Vermittler teilweise verantwortlich. Er war seit 1990 ständig für sie tätig und verwendete mit Wissen der Bank deren Geschäftspapier und ihren Firmenstempel. Die HVB unterschrieb die Kreditanträge des Vermittlers ungeprüft und zahlte ihm hohe Provisionen.


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