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  Finanztest
Quelle:  Finanztest, Ausgabe, 03/2003
Firma:  KT Steuerberatungsgesellschaft
Zitat:  Geschäftsbesorgungsvertrag nichtig

Das Oberlandesgericht München hat einen Kreditvertrag zwischen der Brühler Kreditbank und einem Anleger für unwirksam erklärt. Die Bank muss dem Anleger knapp 11 000 Euro zurückzahlen, die sie als Sicherheit einbehalten hatte.
Der Anleger hatte eine Immobilie als Kapitalanlage gekauft und dafür von einem Vertrieb der Gebrüder Schaul einen „Geschäftsbesorgungsvertrag“ aufgeschwatzt bekommen. Auf dieser Grundlage hatte die Kölner KT Steuerberatungsgesellschaft alle Geschäfte rund um Erwerb und Finanzierung der Immobilie in seinem Namen abgeschlossen.
Doch die KT hatte für solche Rechtsgeschäfte keine Zulassung. Deshalb sei auch die Vollmacht nichtig, die der Anleger bei einem Münchner Notar unterschrieben hatte. Diese Nichtigkeit hätte die Bank erkennen können ( Az. 15 U 4157/02, rechtskräftig), urteilte das Gericht. Während der Anleger die Immobilie nun behalten kann, muss die Bank die Sicherheit zurückzahlen. Das Urteil mache vielen Geschädigten Mut, denen beim Kauf völlig überteuerter Eigentumswohnungen durch die Vertriebe der Gebrüder Schaul Geschäftsbesorgungsverträge angedreht worden seien, erklärte Rechtsanwalt Reiner Fuellmich aus Göttingen.


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