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MELDUNGEN aus GELDANLAGE + BANKEN test 5/2003
Eberhard Ahr ist Rechtsanwalt in Bremen und arbeitet auch für die dortige Verbraucherzentrale.

Interview
Falsch beratenen Anlegern droht Verjährung

Viele Anleger haben in den letzten Wochen die Jahresabrechnungen der Bank über ihre Geldanlagen, zum Beispiel Fonds, bekommen. Angesichts der massiven Verluste fühlen viele sich von der Bank falsch beraten.

Falschberatungen kamen häufig vor, sind aber schwer zu beweisen. In jedem Fall wird es allerhöchste Zeit, denn entsprechende Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Diese Frist wurde 1998 ins Wertpapierhandelsgesetz eingeführt. Nun zeigt sich, dass sie zu kurz ist. Viele Anleger realisieren erst jetzt, dass eine Kursblase geplatzt ist und ihre Verluste dauerhaft sind.

Aber dann müsste doch die Verjährungsfrist erst jetzt beginnen?

Das sehe ich auch so. Denn sonst wäre bei vielen Anlegern die Frist schon abgelaufen, bevor sie gemerkt haben, dass ein dauerhafter Schaden entstanden ist. Aber in der Fachliteratur herrscht die Ansicht vor, dass die Verjährung schon mit dem Kauf der Papiere beginnt. Alle Ansprüche aus Käufen vor April 2000 wären dann bereits verjährt. Das darf ja wohl nicht sein! Ich meine, dass die Frist erst ab Eintritt des Schadens, besser noch ab Kenntnis der Umstände des Schadens beginnen sollte. Letzteres bedürfte einer Gesetzesnovellierung, die auch dringend nötig ist.

Was können Anleger denn jetzt noch tun?

Unbedingt mit der Bank reden und sie bitten, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Das machen viele, denn sonst wäre der Kunde gezwungen zu klagen, um die Verjährung zu unterbrechen. Und das haben die Banken nicht so gern, schließlich ist die Rechtslage nicht eindeutig. Aus dem Grund habe ich für einige meiner Klienten bereits Vergleiche erzielt.

Also zum Anwalt gehen?

Ja, und zwar rasch und unbedingt zu einem, der spezialisiert ist. Bei der Suche können die Verbraucherzentralen weiterhelfen.


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