HTML KOPIERT am 23.4.2003 von www.zeit.de [Artikelsammlung]


Sitemap   Mediadaten
Hilfe   Impressum
Kontakt   Zeit-Verlag
WIRTSCHAFT
ZEIT.DE ABO-SHOP ZEIT-ROBOT


I M M M O B I L I E N G E S C H Ä F T E

Abrechnung am 9. April

Massiv versuchen deutsche Banken ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu verhindern, das sie Milliarden Euro kosten könnte

Von Marie-Luise Hauch-Fleck und Marcus Rohwetter

Der 9. April könnte für einige Banken in Deutschland zum schwarzen Dienstag werden. An diesem Tag stehe beim Bundesgerichtshof (BGH) "die wichtigste Entscheidung im Bankrecht seit Jahren an", sagt Stefan Frisch, Verbraucheranwalt und ehemaliger Justiziar der Deutschen Bank. "Die Branche steht unter Strom."

Dabei klingt die Fragestellung harmlos, über die der elfte Senat des BGH, der so genannte Bankensenat, entscheiden muss: Darf ein Kunde, der an seiner Wohnungstür zu einem Immobilienkredit überredet wurde, das tun, was jeder Staubsaugerkäufer tun darf - nämlich seinen Vertrag innerhalb einer Woche stornieren? Und kann er dies, wenn er über dieses Recht bei Vertragsabschluss nicht schriftlich belehrt wurde, notfalls noch Jahre später nachholen? Auch das darf nämlich der Konsument bei normalen Geschäften an der Haustür.

Es ist die zweite Frage, die Bankmanager in Panik versetzt. Wenn der BGH sie bejaht, bekommen diverse Kreditinstitute ein großes finanzielles Problem, weil sie dann vielleicht noch in diesem Jahr für Milliardenrisiken vorsorgen müssten - allen voran die HypoVereinsbank. Angesichts der "gravierenden Folgen für die Kreditinstitute" warnte die Münchner Großbank für diesen Fall sogar vor "tiefgreifenden Marktstörungen". Hunderttausende von Anlegern allerdings könnten hoffen, doch noch ihrem finanziellen Ruin und einem Alter in Armut zu entrinnen.

Der Skandal: Seit Anfang der neunziger Jahre haben professionelle Vermittler Klein- und Mittelverdienern reihenweise Wohnungen verkauft. Ein lukratives Geschäft - auch für die Banken. Die Vermittler führten ihnen massenhaft Kreditkunden zu, allein der Hypo-Bank - die später mit der Vereinsbank zur HypoVereinsbank fusionierte - nach eigenen Angaben mehr als 100 000 mit einem Kreditvolumen von rund 26 Milliarden Mark. Bei allen deutschen Kreditinstituten zusammen sind es, so schätzen Verbraucheranwälte, rund 300 000 Darlehensnehmer. Gern sahen die Kreditinstitute darüber hinweg, dass Vermittler ihre Kunden vielfach mit fragwürdigen Mitteln zur Unterschrift verführten. Die rechneten den unerfahrenen Leuten nämlich vor, dass sich die Kredite dank Steuerersparnissen und Mieten wie von selbst tilgen würden - und eine schuldenfreie Wohnung im Alter finanzielle Sicherheit böte.

Eine Einzimmerwohnung für 240 000 Mark bei monatlich 2500 Mark Nettogehalt? Kein Problem, redete ein Vermittler dem Berliner Tontechniker Ulf Bossert* in dessen Wohnzimmer ein - und hatte den passenden Kreditvertag gleich parat. Kein Wort darüber, dass Bossert sich das Ganze noch einmal in Ruhe überlegen sollte. Auch nicht darüber, dass er nach dem Gesetz eine Woche nach Unterschrift vom Kreditvertrag hätte zurücktreten können. So wäre Bossert möglicherweise erspart geblieben, dass der Traum vom gesicherten Alter zum Albtraum wurde. Eineinhalb Jahre nach dem Kauf kam keine Miete mehr rein, obwohl ihm etwas anderes versprochen worden war. Die Folge: Statt monatlich 450 Mark musste der Tontechniker nun 1800 Mark zahlen - bis er nicht mehr zahlen konnte.

Der Schutzwall der Banken: Eine Chance, vor dem persönlichen Bankrott aus den Kreditverträgen wieder herauszukommen, hatten Opfer wie Bossert bislang praktisch nicht. Politiker und Gerichte zogen einen Wall aus Paragrafen und Urteilen um Banken und windige Vermittler (siehe Auffällige Nähe, S. 22). "Der Verbraucherschutz wurde in diesem Bereich systematisch enthauptet", klagt Juraprofessor Udo Reifner, Leiter des Instituts für Finanzdienstleistungen in Hamburg. Zwar wussten die Banken in der Regel davon, dass Vermittler ihren Kunden zu viel versprachen. Dennoch sprachen die Gerichte sie bisher fast immer von Verantwortung frei. Die Banken, so der Tenor der meisten Urteile, müssten ihre Kunden über solche Risiken nicht aufklären.

Die Hoffnung: Am 9. April könnte sich die Rechtslage entscheidend ändern. Darüber, dass der Bundesgerichtshof eigentlich zugunsten der Verbraucher entscheiden müsste, sind sich nicht nur deren Anwälte, sondern auch viele Wissenschaftler einig. Denn im Dezember hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits in diesem Sinn entschieden. Egal ob Staubsauger oder Immobilienkredit - innerhalb einer bestimmten Bedenkzeit muss der Kunde nach europäischem Recht das Geschäft widerrufen können, wenn er zu Hause dazu überredet worden ist. Darauf müssen Kreditvermittler oder Banken den Kunden sogar schriftlich hinweisen. Ihre Entscheidung begründen die Luxemburger Richter - auch für den Laien einleuchtend - damit, "dass der Verbraucher das Widerrufsrecht nicht ausüben kann, wenn es ihm nicht bekannt ist". Mit diesem Urteil "hat der Europäische Gerichtshof eine Bombe gezündet", sagt Knut Werner Lange, Juraprofessor an der Universität Witten/Herdecke.

Die entsprechende Frage hatten die Richter am BGH ihren Luxemburger Kollegen selbst gestellt - wenn auch nicht ganz freiwillig. Denn nach europäischem Recht müssen höchste deutsche Gerichte den EuGH immer anrufen, wenn bei der Beurteilung eines ihnen vorliegenden Falles Zweifel daran bestehen, ob deutsche Gesetze europäischem Recht widersprechen. Bislang legten jedenfalls die deutschen Land- und Oberlandesgerichte auch in diesem Punkt das Gesetz meist zulasten der Kreditnehmer aus. Anders als den Kauf eines Staubsaugers könne man einen Immobilienkredit nicht noch Jahre später widerrufen, schmetterten sie die Kläger regelmäßig ab - und verwiesen auf die in der Rechtswissenschaft "herrschende Meinung".

Die Meinungsmacher: Seit Jahren tun die Banken jedoch ihr Bestes, um die Rechtswissenschaft und damit auch die "herrschende Meinung" in dieser Frage zu beeinflussen. Die Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute gehört beispielsweise zum Gesellschafterkreis der Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen, die die einflussreiche Fachzeitschrift gleichen Namens verlegt. In ihr werden die bedeutendsten bankrechtlichen Probleme diskutiert.

Und an Helmut Bruchner kommt ohnehin niemand mehr vorbei, der sich juristisch mit dem Immobilienskandal beschäftigt. Bruchner aber ist stellvertretender Chefsyndikus der HypoVereinsbank. Er bearbeitet unter anderem das Bankrechts-Handbuch - ein Werk, das nicht nur bei Jurastudenten als "Bibel des Bankrechts" gilt. Bruchner ist Mitherausgeber einer Fachzeitschrift und kommentiert in einem Standardwerk zum Verbraucherkreditrecht genau die Gesetze, die für den brisanten BGH-Fall jetzt entscheidend sind. In solche Bücher schauen Richter, bevor sie ihre Urteile fällen.

Kontakt hat Bruchner auch zu Richtern vom Bankensenat des Bundesgerichtshofs. Anfang Mai vergangenen Jahres traten Bruchner und Joachim Siol, der stellvertretende Vorsitzende des Bankensenats, bei einem zweitägigen Seminar in Potsdam-Hermannwerder als Redner auf. Bruchner referierte ausführlich über das schwebende Verfahren - und wie der BGH es denn zu lösen hätte. Seine wenig überraschende Analyse: Die Banken müssen gewinnen.

Argumentationshilfe fand der Syndikus aus der HypoVereinsbank in der rechtswissenschaftlichen Literatur - vor allem in derjenigen, die er selbst geschrieben hatte. Aber auch bei Mathias Habersack, einem renommierten Juraprofessor aus Mainz. Dessen Aufsatz - veröffentlicht in den Wertpapier-Mitteilungen - bekamen die Seminarteilnehmer mit auf den Heimweg. Einer Fußnote war allerdings zu entnehmen, dass der Text "durch eine Anfrage aus der Kreditwirtschaft angeregt" worden war.

Sogar der Vorsitzende des Bankensenats selbst, Gerd Nobbe, war der Einladung nach Potsdam gefolgt. Er trat allerdings nicht zusammen mit Bruchner auf, sondern einen Tag später - worauf er Wert legt. Für seinen Vortrag habe er lediglich ein Honorar in einer "auch bei anderen Veranstaltern üblichen Höhe" erhalten, antwortete Nobbe auf Anfrage der ZEIT. Eine genaue Summe aber mochte der Senatsvorsitzende nicht nennen. Pikant dabei: Veranstalter des Seminars war die Gruppe Wertpapier-Mitteilungen. Dass die Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute deren Mitgesellschafter ist, habe er nicht gewusst, sagt Nobbe.

Sein Richterkollege Siol betont, dass er nicht in die Entscheidung am 9. April eingebunden ist. Er hat ebenfalls "das übliche Honorar erhalten" und keine Bedenken, sich "auf Seminaren die (auch manchmal abwegigen oder einseitigen) Meinungen von Interessenvertretern anzuhören". Siol, Mitglied im Redaktionsbeirat der Wertpapier-Mitteilungen: "Die WM nimmt keine Interessenvertretung wahr." Da ist Rechtsanwalt und Ex-Deutsche-Bank-Justiziar Stefan Frisch anderer Meinung. Für ihn ist die Zeitschrift ein "Banken-Kampfblatt".

Druck auf die Richter: Nach dem EuGH-Urteil setzen die Banken nun wieder ihre geballte publizistische Macht ein, um das Schlimmste zu verhindern. "In der Fachliteratur spielt sich Erstaunliches ab. Die Banken versuchen massiv Einfluss auf den BGH zu nehmen", beschreibt Martin W. Huff den Kampf um die juristische Meinungsherrschaft. Huff ist Chefredakteur der renommiertesten deutschen Fachzeitschrift der Rechtswissenschaft, der Neuen Juristischen Wochenschrift. Der Tenor der Bankanalysen: Streng juristisch gesehen, lasse das deutsche Recht einen Widerruf bei Immobilienkrediten generell nicht zu - und schon gar nicht rückwirkend. Das habe der Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt. Und darüber könne sich der BGH jetzt nicht einfach hinwegsetzen - EuGH hin oder her. Schließlich hätten die Banken auf diese Rechtslage vertraut und nur deshalb in der Regel darauf verzichtet, ihre Kreditkunden über deren Rücktrittsrecht zu informieren.

Interne Papiere: Gar so groß war dieses Vertrauen offenbar nicht - nicht einmal in der alten Hypo-Bank, bei der Helmut Bruchner damals Chefsyndikus war. In einem internen Merkblatt zum Haustürwiderrufsgesetz (HausTWG) vom 2. Februar 1995 warnt sie ausdrücklich vor der Gefahr, dass bei Darlehensverträgen, die in einer Haustürsituation abgeschlossen werden, "aufgrund der Rechtsprechung mit dem Einwand der Nichtigkeit des Vertrages zu rechnen" sei. Auch noch Jahre später: Die Widerrufsfrist von einer Woche, belehrt das Papier die Mitarbeiter, beginne "erst zu laufen, wenn der Kunde schriftlich über das Widerrufsrecht belehrt" worden sei. Das Risiko, dass ihre Kunden noch Jahre später widerrufen, nahm die Bank also wissentlich Kauf.

Die Strategie der Bank: Von dieser Rechtsauffassung will man bei der HypoVereinsbank heute nichts mehr wissen. "Die täuschen ihre Darlehensnehmer weiter", schäumt der Münchner Rechtsanwalt Hans Hufnagl, der eine Reihe von Betroffenen vertritt. Mit Datum vom 22. Februar hatte die Bank ihm per Formbrief mitgeteilt, die Entscheidung des EuGH habe keine Auswirkung auf die Widerrufsmöglichkeit von Darlehensverträgen - "jedenfalls nicht rückwirkend". Was den Briefschreibern entgangen war: Der Adressat ihres Standardschreibens ist genau jener Anwalt, über dessen Klage gegen die HypoVereinsbank der BGH nun entscheiden muss. Und es war genau dieser Fall, der die Karlsruher Richter überhaupt erst bewog, den EuGH anzurufen.

"Was die Bank da behauptet, ist rechtlich nicht haltbar", empört sich auch ein Fachmann der EU-Kommission. Für Ansgar Staudinger, der sich als Habilitant an der Universität Münster intensiv mit dem Thema beschäftigt hat, ist das Ziel der PR-Kampagne klar: "Man versucht, eine Prozesslawine zu verhindern".

Die Sackgasse: Nach Ansicht von Verbraucheranwälten haben Gerd Nobbe und seine Richterkollegen kaum noch Spielraum für eine bankenfreundliche Umsetzung des EuGH-Urteils. "Es bleibt ihnen nichts anderes übrig, als sich gottergeben dazu aufzuraffen, es abzuschreiben", triumphiert Anwalt Hans Hufnagl. "Als peinlich" für die Karlsruher Richter empfände es auch der Bayreuther Wissenschaftler Jochen Hoffmann, wenn sie doch anders entschieden als ihre Luxemburger Kollegen. Schließlich hätten sie ja selbst vom EuGH wissen wollen, ob die deutsche Rechtsauslegung mit europäischen Normen vereinbar sei. Auch der Wittener Rechtsprofessor Knut Werner Lange glaubt, dass "der BGH es jetzt schwer hat, zugunsten der Banken zu entscheiden". Es gebe zwar "juristische Szenarien, wie er da wieder rauskommt, aber für Insider wäre das ganz klar ein Gesichtsverlust". Das sehen selbst Bankjustiziare ähnlich. "Der BGH hat sich mit seinen Fragen an den EuGH in eine gewisse Sackgasse reinmanövriert", fasst einer, der ungenannt bleiben will, die Befürchtungen "unter Kollegen" zusammen.

Die Kosten: Wie teuer es für die HypoVereinsbank werden könnte, zeigt exemplarisch eine Klage, die seit Anfang Februar beim Landgericht München I liegt. Die Klägerin hatte im August 1995 bei der Hypo-Bank ein Darlehen über 275 000 Mark aufgenommen. Mit dem Geld finanzierte sie den Kauf einer Wohnung in Schwerin. Zum Erwerb der Immobilie und zum Kredit hat sie laut Klageschrift "ein ständig für die Beklagte arbeitender" Makler in ihrer Wohnung "nachdrücklich überredet".

Gibt das Gericht der Klage statt, muss die HypoVereinsbank der Frau die bereits gezahlten Zinsen erstatten - rund 130 000 Mark. Die Frau wiederum bräuchte der Bank die Kreditsumme in Höhe von 275 000 Mark nicht zurückzuzahlen. Laut einer Entscheidung des BGH von 1996 nämlich "kann beim finanzierten Haustürgeschäft der Schutzzweck der Widerrufsregelung nur erreicht werden, wenn der Darlehensnehmer nicht befürchten muss, nach dem Widerruf dem Rückzahlungsanspruch des Darlehensgeber ausgesetzt zu sein ...". Die Bank hätte lediglich Anspruch auf die Wohnung. Die allerdings sei inzwischen - nachdem sie lange leer stand - nur noch 30 000 Mark wert, so die Klägerin. Der Verlust der HypoVereinsbank aus dem Geschäft wäre entsprechend hoch: 375 000 Mark.

Auch beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen wartet man gespannt auf den 9. April. Das Bilanzrecht schreibt vor, dass "bei einem anhängigen Musterprozess die Wahrscheinlichkeit eines Prozessverlustes auch bei der Bildung von Rückstellungen für mögliche Parallelfälle zu berücksichtigen ist". Das Vertrauen in eine bankenfreundliche Rechtsprechung des BGH ist bei der HypoVereinsbank offenbar groß. Solche Rückstellungen nämlich hat sie, so der zuständige Bereichsvorstand Jürgen Cancik, bislang nicht gebildet. Cancik: "Wir bilden nur Risikovorsorge für die Fälle, wo wir Risiken erkennen."

Dass die Münchner Risiken im vermittelten Immobiliengeschäft nicht immer gut erkennen, haben schon die Sondergutachter der BDO Deutsche Warentreuhand festgestellt. Die Risikovorsorge von 453 Millionen Mark für diesen Bereich "im Jahresabschluss der Hypo-Bank zum 31. Dezember 1997" sei "um mindestens 300 Mio. DM unterdotiert", monierten die Gutachter in ihrem Bericht vom 22. Oktober 1999. Ein halbes Jahr zuvor hatte die Bank in einer Stellungnahme "zu den haltlosen und unseriösen Vorwürfen in der Presse über die Höhe des Risikogehalts von Teilen ihres Hypothekenbestandes" noch erklärt, "dass alle Risiken in der Immobilienfinanzierung angemessen erfasst worden sind und erfasst werden".

Was aber, wenn der Bundesgerichtshof am 9.April das in ihn gesetzte Vertrauen der HypoVereinsbank enttäuscht? Die Antwort gibt der Direktor des Instituts für Wirtschaftsprüfung der Universität des Saarlandes, Karlheinz Küting: Dann müsste die HypoVereinsbank "alle entsprechenden Forderungen abklopfen und auf ihre Werthaltigkeit hin überprüfen" - und schließlich entsprechende Rückstellungen bilden.

* Name geändert



» DRUCKVERSION
» ARTIKEL VERSENDEN

(c) DIE ZEIT   14/2002   


 


» DRUCKVERSION
» ARTIKEL VERSENDEN



SUCHE


 









 

 


Mr. Check
1.Wort markieren
2.Button anklicken
3.Erklärung erscheint!



ZEIT.DE  | POLITIKDOSSIERWIRTSCHAFT  | WISSEN  | FEUILLETON  |
LITERATUR  | LEBEN  | REISEN  | CHANCEN  | MEDIA  | E-VOTE  | KULTURKALENDER |
STELLENMARKT  | ABO-SHOP  | ZEIT-SHOP  | ZEIT-VERLAG   | PARTNERSUCHE |
IMPRESSUMMEDIADATEN  | DIENSTE  | KONTAKT  | HILFE  |